Was ist Grundsicherungsgeld?
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es das Bürgergeld nicht mehr – dafür wurde das Grundsicherungsgeld eingeführt. Möchten Sie Grundsicherungsgeld beantragen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld ?
- Menschen, die keine Arbeit haben, aber arbeiten können.
- Menschen, die nicht genug Geld verdienen, um alle Kosten zu bezahlen.
Wann sollte ich Grundsicherungsgeld beantragen?
Wenn Ihr (Familien-) Einkommen nicht ausreicht, um davon Lebensmittel, Wohnkosten und Energie zu bezahlen, dann kann Bürgergeld beantragt werden. Das Bürgergeld dient der Deckung der Grundbedürfnisse, nicht dem Erhalt des bisherigen Lebensstandards!
Das Grundsicherungsgeld enthält:
- Regelbedarf
- Wohnungs- und Heizkosten
- Leistungen für Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kita und Schule (z.B. Klassenfahrten, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe) und Vereinsbeiträge
Einkommen (z.B. Lohn, Kindergeld, Unterhalt) wird angerechnet. Zum Teil wird auch Vermögen berücksichtigt. Näheres können Sie in dem Merkblatt SGB II nachlesen. Die Höhe des Grundsicherungsgeldes wird einzelfallbezogen berechnet.
Wichtig zu wissen: Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders.
Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld zum ersten Mal?
Der schnellste Weg zum Grundsicherungsgeld ist online! Nutzen Sie jobcenter.digital!
- ganz einfach und bequem von zuhause
- sicher, zeitsparend, jederzeit
- papierlos, einfach Unterlagen hochladen
- individuell und genau auf Sie zugeschnitten
- mit hilfreichen Hinweisen
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Alternativ können Sie einen Antrag auf Bürgergeld auch stellen:
- über Antragsvordrucke im Internet
- schriftlich
- telefonisch unter 05141 961 940
- persönlich
Weitere Fragen und Antworten zum Bürgergeld finden Sie hier in Kurzform oder hier ausführlich.
Oder hier in verschiedenen Sprachen:
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Unterstützende Videos zum Thema Grundsicherungsgeld und zu den digitalen Services finden sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/erklaer-videos-buergergeld
Nachstehend können Sie unverbindlich und ohne Gewähr prüfen, ob Ansprüche auf unterschiedliche Geldleistungen bestehen. Sie werden zu Drittanbietern weitergeleitet. Bitte beachten Sie hierzu unsere Rechtlichen Hinweise.
Sozialleistungen im Landkreis Celle
Hier finden Sie den Flyer zu Sozialleistungen und finanziellen Hilfen im Landkreis Celle
Grundsicherungsgeld
Sie können Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld vorab mit dem Grundsicherungsrechner unverbindlich prüfen.
Vielleicht haben Sie statt Grundsicherungsgeld aber einen Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag? Wenn Sie durch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag genug Geld zum Leben haben, können Sie kein Bürgergeld mehr bekommen.






