Was ist die Trägerversammlung?
Das Jobcenter im Landkreis Celle ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Celle und des Landkreises Celle. Beide Seiten stellen das Personal für die Arbeit im Jobcenter und haben deshalb das gleiche Mitspracherecht in der Trägerversammlung.
Die Trägerversammlung trifft wichtige Entscheidungen für das Jobcenter im Landkreis Celle – das ist im § 44c SGB II festgelegt. Dazu gehören Entscheidungen rund um das Personal und die Organisation des Jobcenters. Die Trägerversammlung
- entscheidet darüber, wie viel Personal das Jobcenter hat.
- kümmert sich um die Organisation des Jobcenters und entscheidet über Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat.
- regelt wichtige Arbeitsabläufe.
- entscheidet, wer Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Jobcenters wird.
Was macht der Beirat?
In jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet, so wie es im § 18d des SGB II festgelegt ist. Dieser Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Beirat
- berät bei der Planung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms.
- diskutiert Themen, die in der Zukunft wichtig sein könnten.
- prüft, welche Auswirkungen bestimmte Programme zur Beschäftigungsförderung auf dem Arbeitsmarkt haben.
Wer gehört zum Beirat?
Die Trägerversammlung ist dafür verantwortlich, die Mitglieder des Beirats auszuwählen. Dem Beirat gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen an:
- Landkreis Celle, Kreistag
- Stadt Celle
- Handwerkskammer Lüneburg-Stade
- DEHOHA-Kreisverband Celle
- DRK
- Arbeitgeberverband Lüneburg
- Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide
- DGB-Nord-Ost-Niedersachsen
- Nds. Städte- und Gemeindebund
- Arbeitgeberverband Lüneburg