Jobsuche

Arbeit » Jobsuche

Sie suchen nach einem Praktikumsplatz?
Sie brauchen Hilfe bei der Arbeitssuche?
Sie interessieren Sie sich für alternative Beschäftigung (damit sind Arbeitsgelegenheiten oder auch „Ein-Euro-Jobs“ gemeint)?

Dann helfen wir Ihnen gern weiter.

Bewerbungsmappe auf dem Schreibtisch.

Praktikum beim Arbeitgeber

Lernen Sie den Job aus nächster Nähe kennen, den Sie später gern machen würden. Durch ein Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) können Sie herausfinden, ob die neue Aufgabe zu Ihnen passt. Außerdem verbessern Sie Ihre Chancen für den Job. Ein Praktikum dauert in der Regel wenige Tage bis maximal 6 Wochen. Sie erhalten während dessen weiterhin Bürgergeld.

Ihre Vorteile:

  • Ein betriebliches Praktikum kann für Sie der Türöffner sein.
  • Sie erhalten einen persönlichen Eindruck vor Ort.
  • Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
  • Im besten Fall bekommen Sie im Anschluss einen Arbeitsvertrag.

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das betriebliche Praktikum.

  • Wir besprechen mit Ihnen Einsatzmöglichkeiten und die Dauer.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Platz.

Sie haben Interesse? Lassen Sie sich beraten: Wenden Sie sich gern an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihre persönliche Ansprechpartnerin im Jobcenter. Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns gern an unter 05141-961940.

Jobsuche

Für die Suche nach einem Arbeitsplatz können Sie Deutschland größtes Online-Jobportal, die JOBSUCHE der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Viele Firmen bieten hier ihre freien Stellen an. Sie finden dort alle Informationen zum Job und zur Bewerbung. Oft können Sie sich gleich online direkt bewerben und ein Profil erstellen.

Die JOBSUCHE als App

Die JOBSUCHE gibt es auch als App für Smartphones und Tablets. Damit können Sie einfach von überall einen neuen Job suchen. Der einfachste Weg ist online! Hier geht es direkt zur JOBSUCHE App im App Store von Apple und zum Google Play Store.

Diese Vorteile bietet Ihnen die App

  • Sie sehen direkt Ihren nächsten Termin im Jobcenter.
  • Im Bereich „Betreuung“ sehen Sie die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners im Jobcenter.
  • In Ihrem persönlichen Bereich können Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter austauschen.
  • Das geht mit einer sogenannten Postfachnachricht. Damit sind Ihre Daten viel sicherer als bei einer E-Mail.
  • Es gibt viele Vorlagen für Bewerbungsschreiben.
  • Ihre Bewerbungen und Vermittlungsvorschläge können Sie zudem an einem Ort verwalten.
  • Stellen Sie den Unternehmen konkrete Fragen zum Job und zur Bewerbung!
  • Bewerben Sie sich direkt auf viele Jobangebote!
  • Geben Sie ihrem Ansprechpartner im Jobcenter Rückmeldungen auf Jobvorschläge.
  • Neue Jobangebote können Sie sich auch per hinterlegter E-Mail schicken lassen.

Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget soll dabei helfen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden und anzutreten. Es handelt sich um eine finanzielle Förderung und umfasst bestimmte Leistungen, falls der Arbeitsgeber diese Kosten nicht bereits gesondert übernimmt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Bewerbungskosten
  • Fahrkosten (zum Vorstellungsgespräch / zum Arbeitsantritt / Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
  • Kosten für Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Schutzkleidung
  • Kosten für Nachweise / Übersetzungen / Anerkennungen
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit (zum Beispiel Frisörbesuch)

Wichtig ist, dass Sie den Antrag immer stellen, bevor Ihnen die Kosten entstehen.

Ob und in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wird stets im Einzelfall entschieden. Dieser ist bei jeder Person anders.

Ein Antrag ist auch online über www.jobcenter.digital möglich.

Einstiegsgeld (ESG)

Sie haben einen Job gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Wegen fehlender Erfahrung ist das Gehalt oft am Anfang niedrig. Auch hier könnten Sie vom Jobcenter Unterstützung bekommen. Das sogenannte Einstiegsgeld (ESG) erleichtert den Anfang in den beruflichen Neustart. Sie können es beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt.
Sie haben Interesse? Lassen Sie sich beraten: Wenden Sie sich gern an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihre persönliche Ansprechpartnerin im Jobcenter. Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns gern an unter 05141-961940.

Ein Antrag ist auch online über www.jobcenter.digital möglich.

Arbeitsgelegenheit („Ein-Euro-Job“)

Wer arbeitslos wird, verliert nicht nur seine Arbeit, sondern auch die Möglichkeit, berufliches Wissen aktuell zu halten. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird darum die Rückkehr ins Arbeitsleben. Hinzu kommt: Mit dem Jobverlust werden häufig die Gelegenheiten weniger, Anerkennung zu erfahren, sich mit anderen Menschen auszutauschen oder Alltagsroutinen aufrechtzuerhalten.

Durch die Arbeitsgelegenheit gewöhnen Sie sich wieder an den Rhythmus des Arbeitslebens und das ganz ohne Druck. Sie können berufliche Erfahrungen sammeln, zusätzliche Kenntnisse erwerben und neue berufliche Tätigkeiten ausprobieren. Dies kann Ihre langfristigen Chancen verbessern, eine Arbeit zu finden. Sie können außerdem Anerkennung durch Ihre Arbeit erfahren und Kontakte zu anderen Menschen knüpfen.

Das Jobcenter im Landkreis Celle bietet mit seinen Partnern eine Vielzahl an attraktiven Arbeitsgelegenheiten, die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“. Einsatzmöglichkeiten gibt es viele, zum Beispiel:

  • in Kindergärten
  • beim Stromsparcheck
  • im Tierschutz
  • in der Kleiderkammer
  • in der Gartentafel
  • im KESS Nienhagen
  • in der Naturkontaktstation
  • im Dt. Erdölmuseum Wietze

Sie haben Interesse? Lassen Sie sich beraten: Wenden Sie sich gern an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihre persönliche Ansprechpartnerin im Jobcenter. Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns gern an unter 05141-961940.

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1 Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro.

Weitere Informationen in unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier!