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Das Jobcenter im Landkreis Celle unterstützt Sie auch beim Thema Wohnen mit dem Bürgergeld.

Durch das Bürgergeld können folgende Kosten berücksichtigt werden:

  • Kaltmiete sowie anfallende Nebenkosten (Betriebskosten und Heizkosten),
  • Nebenkostenabrechnungen,
  • einmalige Brennstoffbeschaffung, zum Beispiel Heizöltankung oder Brennholz,
  • Mietkaution als Darlehen,
  • Miet- oder Energieschulden als Darlehen,
  • notwendige Renovierungen.

Wichtig zu wissen: Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders.

Gut zu wissen: In den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.

Hilfe bei den Unterkunftskosten

Mit dem Bürgergeld hilft Ihnen das Jobcenter, die Kosten für Ihre Wohnung zu zahlen. Dazu gehören auch die Betriebskosten, wie zum Beispiel Müll, Wasser, Abwasser. Wichtig ist vor allem, dass die Wohnung für die Anzahl der Menschen, die dort leben, angemessen ist. Denn die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von der Größe Ihrer Familie oder Wohngemeinschaft ab. Aus der Mietwerttabelle können Sie die Mietobergrenzen ersehen.

Hilfe bei den Heizkosten

Für die Heizkosten gibt es eine weitere Hilfe. Die Angemessenheit von Heizkosten inkl. Heiznebenkosten richtet sich nach den Werten des Bundesweiten Heizspiegels.

Zu den Heizkosten zählen:

  • monatlich anfallende Heizkostenabschläge, zum Beispiel Abschlag für Gas oder Fernwärme des Energieanbieters
  • einmalige Heizkosten, zum Beispiel Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung
  • oder Beschaffungskosten für Heizöl oder Brennholz

Weitere Nebenkosten wie:

  • Strom
  • Telefonanschluss
  • Rundfunkgebühr

müssen Sie allerdings selbst bezahlen. Diese werden nicht vom Jobcenter übernommen.

Achtung: Die Rundfunkgebühren übernehmen wir zwar nicht. Sie können sich allerdings von der Zahlung befreien lassen. Dazu liegt jedem Bewilligungsbescheid ein entsprechendes Schreiben bei.

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und bekommen Bürgergeld?

Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen wir Ihnen finanziell helfen können:

  • Wohn-Nebenkosten: Bewohnen Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus, kann das Jobcenter die Nebenkosten übernehmen (zum Beispiel Müll, Wasser und Abwasser).
  • Grund- und Erbbau-Steuer: Auch bei der jährlichen Zahlung der Grund- und/oder Erbbau-Steuer Ihrer Immobilie kann das Jobcenter Sie unterstützen.
  • Wohngebäudeversicherung: Damit Sie und Ihre Immobilie geschützt sind, kann das Jobcenter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung übernehmen.
  • Zinszahlungen: Sie sind Eigentümer/in einer selbst bewohnten Immobilie und können Ihre Zinszahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zahlen? Hier kann das Jobcenter einen Teil der Zahlungen übernehmen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ein Umzug sollte immer vorab mit dem Jobcenter abgestimmt werden.

Im Bereich des Jobcenters im Landkreis Celle gilt die Mietwerttabelle. Danach richtet sich die Angemessenheit der Bruttokaltmiete.

Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Kaltmiete und den Betriebskosten zusammen.

Die Heizkosten werden gesondert hinzugerechnet. Heizkosten werden bis zu der im Bundesweiten Heizspiegel vorgesehenen Höhe für die angemessene Zahl von Quadratmetern übernommen.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie vorab die Angemessenheit der Wohnung vom Jobcenter im Landkreis Celle prüfen und zusichern lassen. Bitte reichen Sie das Wohnungsangebot für Ihre neue Wohnung beim Jobcenters im Landkreis Celle ein.

Hierfür können Sie diese Mietbescheinigung / Wohnungsangebot nutzen.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Schicken Sie uns die Unterlagen gern als Postfachnachricht über www.jobcenter.digital.

Sollten Rückfragen erforderlich sein werden wir Sie anrufen.

Symbol Wohngeld.

Ob Ihr Wohnungsangebot angemessen ist können Sie hier unverbindlich prüfen:

Bitte füllen Sie alle Felder im nachfolgenden Formular aus, damit wir Ihr Mietangebot prüfen können.

Sofern eine Übernahme der Umzugskosten und/oder der Mietkaution beantragt wird, ist eine gesonderte Zusicherung der Erforderlichkeit vor dem Umzug zwingend notwendig.

Zuständig für die Zusicherung der Erforderlichkeit Ihres Umzugs ist das Jobcenter an Ihrem bisherigen Wohnort. Bitte benennen Sie dort Ihre Gründe für den Umzug und legen dazu Nachweise vor.

Bitte beachten Sie:

Eine Übernahme von Doppelmieten wird im Regelfall nicht möglich sein.

Sollten Sie ohne Zustimmung des Jobcenters im Landkreis Celle einen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie damit rechnen, dass nicht die gesamten Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Eine Kaution und Umzugskosten können bei fehlender Zusicherung nicht bewilligt werden.

Über die angemessenen Unterkunftskosten kann Ihnen nur das für Ihren zukünftigen Wohnort zuständige Jobcenter Auskunft erteilen. Dieses Jobcenter entscheidet auch über Ihren Antrag auf Zusicherung der angemessenen Kosten für Ihre neue Wohnung.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich vorab die Angemessenheit der Wohnung vom neuen Jobcenter zusichern lassen.

Bitte reichen Sie das Wohnungsangebot für Ihre neue Wohnung beim neuen Jobcenter ein.

Sofern eine Übernahme der Umzugskosten und/oder der Mietkaution beantragt wird, ist eine gesonderte Zusicherung der Erforderlichkeit vor dem Umzug durch das Jobcenter im Landkreis Celle zwingend notwendig. Bitte benennen Sie Ihre Gründe für den Umzug und legen dazu Nachweise vor.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Schicken Sie uns die Unterlagen gern als Postfachnachricht über www.jobcenter.digital.

Sollten Rückfragen erforderlich sein werden wir Sie anrufen.

Bitte beachten Sie:

Eine Übernahme von Doppelmieten wird im Regelfall nicht möglich sein.

Sollten Sie ohne Zustimmung des Jobcenters im Landkreis Celle einen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie damit rechnen, dass nicht die gesamten Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Eine Kaution und Umzugskosten können im Regelfall bei fehlender Zusicherung nicht bewilligt werden.

In diesem Fall sind eine besondere Prüfung und Zustimmung des Jobcenters im Landkreis Celle erforderlich.

Bitte benennen Sie – gegebenenfalls mit Nachweisen – Ihre Gründe für den Umzug. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Online Terminverwaltung oder rufen Sie uns unter 05141 961-940 an.

Symbol Wohngeld.

Wohngeld

Sie haben Einkommen, aber es reicht nicht ganz um die gesamten Wohnkosten zu decken? Möglicherweise hilft Ihnen das Wohngeld weiter. Als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten könnten Sie nämlich statt Bürgergeld auch Wohngeld von der Wohngeldstelle bekommen. Prüfen Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich, ob ein Anspruch besteht und Ihre finanzielle Lücke schließt.