Grundsicherungsgeld

Was ist Grundsicherungsgeld?
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es das Bürgergeld nicht mehr – dafür wurde das Grundsicherungsgeld eingeführt. Möchten Sie Grundsicherungsgeld beantragen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Bürgergeld, Mann öffnet leere Brieftasche.

Wer bekommt Grundsicherungsgeld ?

  • Menschen, die keine Arbeit haben, aber arbeiten können.
  • Menschen, die nicht genug Geld verdienen, um alle Kosten zu bezahlen.

Wann sollte ich Grundsicherungsgeld beantragen?

Wenn Ihr (Familien-) Einkommen nicht ausreicht, um davon Lebensmittel, Wohnkosten und Energie zu bezahlen, dann kann Bürgergeld beantragt werden. Das Bürgergeld dient der Deckung der Grundbedürfnisse, nicht dem Erhalt des bisherigen Lebensstandards!

Das Grundsicherungsgeld enthält:

  • Regelbedarf
  • Wohnungs- und Heizkosten
  • Leistungen für Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung)
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kita und Schule (z.B. Klassenfahrten, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe) und Vereinsbeiträge

Einkommen (z.B. Lohn, Kindergeld, Unterhalt) wird angerechnet. Zum Teil wird auch Vermögen berücksichtigt. Näheres können Sie in dem Merkblatt SGB II nachlesen. Die Höhe des Grundsicherungsgeldes wird einzelfallbezogen berechnet.

Wichtig zu wissen: Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders.

Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld zum ersten Mal?

Der schnellste Weg zum Grundsicherungsgeld ist online! Nutzen Sie jobcenter.digital

  • ganz einfach und bequem von zuhause 
  • sicher, zeitsparend, jederzeit
  • papierlos, einfach Unterlagen hochladen
  • individuell und genau auf Sie zugeschnitten
  • mit hilfreichen Hinweisen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Alternativ können Sie einen Antrag auf Bürgergeld auch stellen:

Weitere Fragen und Antworten zum Bürgergeld finden Sie hier in Kurzform oder hier ausführlich.

Oder hier in verschiedenen Sprachen:

Unterstützende Videos zum Thema Grundsicherungsgeld und zu den digitalen Services finden sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/erklaer-videos-buergergeld

Nachstehend können Sie unverbindlich und ohne Gewähr prüfen, ob Ansprüche auf unterschiedliche Geldleistungen bestehen. Sie werden zu Drittanbietern weitergeleitet. Bitte beachten Sie hierzu unsere Rechtlichen Hinweise.

Sozialleistungen im Landkreis Celle

Hier finden Sie den Flyer zu Sozialleistungen und finanziellen Hilfen im Landkreis Celle

Symbol Rechner.

Grundsicherungsgeld

Sie können Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld vorab mit dem Grundsicherungsrechner unverbindlich prüfen.
Vielleicht haben Sie statt Grundsicherungsgeld aber einen Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag? Wenn Sie durch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag genug Geld zum Leben haben, können Sie kein Bürgergeld mehr bekommen.

Symbol Wohngeld.

Wohngeld

Als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten können Sie Wohngeld von der Wohngeldstelle bekommen. Prüfen Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich, ob ein Anspruch besteht.

Kinderzuschlag

Als Familie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten. Prüfen Sie mit dem Kinderzuschlagrechner unverbindlich, ob ein Anspruch besteht.