Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026


Ab dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe zur neuen Leistung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (externer Link)

Was ändert sich konkret?

Mit dem Grundsicherungsgeld werden bestehende Regelungen weiterentwickelt. Ziel ist es, die Unterstützung klar mit verbindlichen Mitwirkungspflichten zu verbinden. Das bedeutet, dass Förderungen auch zukünftig möglich sind, aber stärker darauf geachtet wird, dass Vereinbarungen eingehalten werden.

Aktive Mitwirkung

Auch mit dem Grundsicherungsgeld gilt: Ihre aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Leistungsbezug.
Dazu gehört, dass Sie Termine wahrnehmen, Absprachen einhalten und sich um Arbeit bemühen. Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, kann das zu Leistungskürzungen führen. Die neuen Regelungen sehen strengere Konsequenzen für diejenigen vor, die nicht mitmachen. Wer eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder sich nicht nachweislich um Arbeit bemüht, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bisher. Der Regelbedarf wird dann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt.

Versäumen Sie einen Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund, hat das zunächst noch keine direkten Konsequenzen. Wenn Sie erneut ohne wichtigen Grund einen Termin nicht wahrnehmen, kann Ihre Geldleistung um bis zu 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Erscheinen Sie dreimal hintereinander ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin, entfällt die gesamte Leistung – auch die Kosten der Unterkunft.
Wichtig: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, wichtige Gründe vorab oder nachträglich nachzuweisen.

Unser gemeinsames Ziel

Unser Ziel bleibt unverändert: Wir unterstützen Sie dabei eine Arbeit zu finden. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen an konkreten Schritten in Richtung Beschäftigung.

Wenn die Wohnung zu teuer ist

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen – allerdings nur im angemessenen Rahmen.
Ist Ihre Wohnung auf Dauer zu teuer, kann es notwendig werden, die Kosten zu senken. Das kann zum Beispiel durch einen Umzug oder andere Maßnahmen erfolgen.

Neue Regelung beim Vermögen

Für vorhandenes Vermögen gelten künftig angepasste Freibeträge.
Die Höhe richtet sich nach dem Lebensalter:

  • bis 30 Jahre: 5.000 Euro
  • bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • über 50 Jahre: 20.000 Euro

Was Sie jetzt beachten sollten

Die neuen Regeln sind am 22.04.2026 im Bundesgesetzblatt – Teil I verkündet worden und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Mit dem Grundsicherungsgeld wird noch stärker darauf geachtet, dass Sie aktiv mitwirken. Achten Sie darauf Termine einzuhalten, vereinbarte Schritte umzusetzen und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. So vermeiden Sie Nachteile bei Ihren Leistungen.

Einfach online erledigen

Viele Anliegen können Sie bequem online klären – zum Beispiel Anträge stellen. Unterlagen übersenden oder Veränderungen mitteilen.
Nutzen Sie dafür den Service von Jobcenter Digital. So sparen Sie Zeit und können vieles direkt von zu Hause aus erledigen.