Gesetzesänderung ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Die gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe zur neuen Leistung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (externer Link).

Junge Menschen, Eine fröhliche Gruppe von Schülern

Was ändert sich konkret?

Das neue Leistungssystem heißt Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Regelungen sind nahezu vollständig zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Höhe der Geldleistung ändert sich nicht. Bisherige Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Die Antragstellung erfolgt wie bisher.

Mit der Reform wurden die bestehenden Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende weiterentwickelt. Die Änderungen zielen auf mehr Verbindlichkeit, aber auch auf eine bessere individuelle Unterstützung ab. Die neue Grundsicherung ist stärker darauf ausgerichtet, Menschen schneller und nachhaltiger in Arbeit zu bringen. Die Regelungen zu Leistungsminderungen wurden konsequenter ausgestaltet.

Weitere Informationen zum Grundsicherungsgeld erhalten Sie über die FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.